Rechtssatz RS0108281
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0108281
Entscheidungsdatum
26.09.2003
Rechtssatz
Grundlage für die Prüfung der Frage der Arbeitnehmerähnlichkeit eines geklagten Arbeitnehmers sind die Klagebehauptungen. Die Behauptung des Klägers, diesem komme eine arbeitnehmerähnliche Stellung zu, stellt aber nur ein Rechtsbehauptung dar, die eine inhaltliche Prüfung der maßgebenden tatsächlichen Voraussetzungen nicht ersetzen kann. Dies führt aber noch nicht zur Zurückweisung der Klage mangels sachlicher Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes und Sozialgerichtes, sondern zur Einleitung eines Verbesserungsverfahrens.
Entscheidungstexte
- 9 ObA 207/97z
Entscheidungstext OGH 27.08.1997 9 ObA 207/97z
Veröff: SZ 70/161
- 3 Ob 109/03f
Entscheidungstext OGH 26.09.2003 3 Ob 109/03f
Vgl; Beisatz: Die Unklarheit darüber, ob sich aus dem Klagsvorbringen die sachliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ableiten lässt, muss grundsätzlich zu einem Verbesserungsauftrag führen. (T1)
Veröff: SZ 2003/111
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108281
Zuletzt aktualisiert am
14.11.2013
Dokumentnummer
JJR_19970827_OGH0002_009OBA00207_97Z0000_002