Rechtssatz RS0108318
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0108318
Geschäftszahl
10ObS137/97p
Entscheidungsdatum
19.08.1997
Rechtssatz
Schulen sind auch Einrichtungen, in denen eine Mehrzahl von Schülern nach einem festen Lehrplan unterrichtet wird, wenn im Zusammenhang mit der Vermittlung von allgemein bildenden oder berufsbildenden Kenntnissen und Fähigkeiten ein erzieherisches Ziel angestrebt wird (SSV-NF 7/20).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108318
Dokumentnummer
JJR_19970819_OGH0002_010OBS00137_97P0000_001