Rechtssatz RS0108635
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0108635
Entscheidungsdatum
14.04.1998
Rechtssatz
Für den Anspruch auf Gleitpension ist das Fehlen einer versicherungspflichtigen unselbständigen Erwerbstätigkeit am Stichtag keine Voraussetzung, das heißt daß eine solche Tätigkeit mit gewissen Einschränkungen weiter ausgeübt werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108635
Dokumentnummer
JJR_19971015_OGH0002_010OBS00167_97Z0000_003