Rechtssatz RS0108673
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0108673
Entscheidungsdatum
23.10.2025
Rechtssatz
Betriebsunternehmer ist, wer die Bahn für eigene Rechnung benutzt und die freie Verfügung über den Bahnbetrieb ausübt, wer also einerseits aus dem Bahnbetrieb den wirtschaftlichen Nutzen zieht und andererseits selbständig über den Bahnbetrieb verfügen kann, weshalb er auch die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen treffen soll. Betriebsunternehmer ist, auf wen beide Kriterien zutreffen, selbst wenn er nicht Eigentümer des Bahnunternehmens (beziehungsweise der Betriebsmittel) ist oder die Aufsicht über den Bahnbetrieb einem anderen übertragen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108673
Zuletzt aktualisiert am
12.02.2026
Dokumentnummer
JJR_19971028_OGH0002_0010OB00173_97S0000_004