Rechtssatz RS0108744
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0108744
Entscheidungsdatum
28.03.2019
Rechtssatz
Zwar können Arbeitnehmer auf eine Wohlfahrtseinrichtung als solche nicht vertrauen, weil deren Errichtung beziehungsweise deren Bestehen für sich allein noch keine Leistung des Arbeitgebers darstellt, die Inhalt der Einzelverträge werden könnte. Vom Arbeitgeber im Rahmen einer Wohlfahrtseinrichtung erbrachte entgeltwerte Leistungen, die keinen eindeutigen kollektiven Charakter in dem Sinne haben, daß sie von jedermann (objektiv) erkennbar ungeeignet sind, als individuelle Ansprüche Bestandteil der betroffenen Einzelarbeitsverträge zu werden (zum Beispiel Betriebsausflug, Werkskindergarten), können aber - sofern die einzelnen Arbeitnehmer aufgrund der gegebenen Umstände auf einen entsprechenden Verpflichtungswillen des Arbeitgebers vertrauen können - einzelvertragliche Verpflichtungen des Arbeitgebers für die Zukunft auslösen. (Hier: Mietzinszuschuß für Werkswohnungen, die erst nach mehrjähriger Dauer des Dienstverhältnisses und nur für dessen Dauer gewährt wurden.)
Entscheidungstexte
- 9 ObA 105/97z
Entscheidungstext OGH 22.10.1997 9 ObA 105/97z
- 9 ObA 137/18i
Entscheidungstext OGH 28.03.2019 9 ObA 137/18i
Auch; Beisatz: Hier: Essensbons für Pensionisten (Verlust der Eigenschaft als entgeltnahe Leistung). (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108744
Zuletzt aktualisiert am
21.05.2019
Dokumentnummer
JJR_19971022_OGH0002_009OBA00105_97Z0000_001