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Rechtssatz RS0108744

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0108744

Geschäftszahl

9ObA105/97z; 9ObA137/18i

Entscheidungsdatum

28.03.2019

Rechtssatz

Zwar können Arbeitnehmer auf eine Wohlfahrtseinrichtung als solche nicht vertrauen, weil deren Errichtung beziehungsweise deren Bestehen für sich allein noch keine Leistung des Arbeitgebers darstellt, die Inhalt der Einzelverträge werden könnte. Vom Arbeitgeber im Rahmen einer Wohlfahrtseinrichtung erbrachte entgeltwerte Leistungen, die keinen eindeutigen kollektiven Charakter in dem Sinne haben, daß sie von jedermann (objektiv) erkennbar ungeeignet sind, als individuelle Ansprüche Bestandteil der betroffenen Einzelarbeitsverträge zu werden (zum Beispiel Betriebsausflug, Werkskindergarten), können aber - sofern die einzelnen Arbeitnehmer aufgrund der gegebenen Umstände auf einen entsprechenden Verpflichtungswillen des Arbeitgebers vertrauen können - einzelvertragliche Verpflichtungen des Arbeitgebers für die Zukunft auslösen. (Hier: Mietzinszuschuß für Werkswohnungen, die erst nach mehrjähriger Dauer des Dienstverhältnisses und nur für dessen Dauer gewährt wurden.)

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 105/97z
    Entscheidungstext OGH 22.10.1997 9 ObA 105/97z
  • 9 ObA 137/18i
    Entscheidungstext OGH 28.03.2019 9 ObA 137/18i
    Auch; Beisatz: Hier: Essensbons für Pensionisten (Verlust der Eigenschaft als entgeltnahe Leistung). (T1)

Schlagworte

Dienstnehmer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108744

Im RIS seit

21.11.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2019

Dokumentnummer

JJR_19971022_OGH0002_009OBA00105_97Z0000_001