Rechtssatz RS0108775
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0108775
Entscheidungsdatum
15.10.1997
Rechtssatz
"Kommt (unabhängig vom Willen der Parteien) eine Sicherungsübereignung nicht rechtsgültig zustande (hier: keine wirksame Eigentumsübertragung einer Motor- yacht an den Kreditgeber wegen fehlender Übergabe), so mangelt es zur Tatbestandserfüllung des § 133 StGB am Anvertrauen eines Gutes.""Kommt (unabhängig vom Willen der Parteien) eine Sicherungsübereignung nicht rechtsgültig zustande (hier: keine wirksame Eigentumsübertragung einer Motor- yacht an den Kreditgeber wegen fehlender Übergabe), so mangelt es zur Tatbestandserfüllung des Paragraph 133, StGB am Anvertrauen eines Gutes."
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108775
Dokumentnummer
JJR_19971015_OGH0002_0130OS00055_9700000_001