Rechtssatz RS0108817
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0108817
Entscheidungsdatum
14.10.1997
Rechtssatz
Ein auf bestimmte Vorkehrungen - und sei es auch in Form eines Unterlassungsbegehrens, das etwa auf die Unterlassung der Betriebsfortführung gerichtet ist - zielendes Begehren stellt dem Begehren auf Unterlassung von Imissionen gegenüber ein aliud dar, dessen Zuspruch die Bestimmung des § 405 ZPO entgegensteht.Ein auf bestimmte Vorkehrungen - und sei es auch in Form eines Unterlassungsbegehrens, das etwa auf die Unterlassung der Betriebsfortführung gerichtet ist - zielendes Begehren stellt dem Begehren auf Unterlassung von Imissionen gegenüber ein aliud dar, dessen Zuspruch die Bestimmung des Paragraph 405, ZPO entgegensteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108817
Dokumentnummer
JJR_19971014_OGH0002_0010OB00144_97A0000_002