Rechtssatz RS0109309
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0109309
Geschäftszahl
5Bkd7/97; 7Bkd3/05; 9Bkd1/12; 28Ds1/20s
Entscheidungsdatum
23.09.2021
Rechtssatz
Ein Rechtsanwalt darf Aufträge, durch welche Ehre und Ansehen des Standes beeinträchtigt werden oder die mit seinen Berufspflichten nicht vereinbar sind, nicht annehmen. Hieraus folgt, daß der Rechtsanwalt bei einem disziplinären Vorgehen nicht durch den Auftrag seines Klienten gedeckt sein kann.
Entscheidungstexte
- 5 Bkd 7/97
Entscheidungstext OGH 02.02.1998 5 Bkd 7/97
- 7 Bkd 3/05
Entscheidungstext OGH 10.10.2005 7 Bkd 3/05
Auch; Beisatz: Ein Mandantenauftrag, der sich gegen gesetzliche Bestimmungen richtet, darf nicht durchgeführt werden. (T1)
- 9 Bkd 1/12
Entscheidungstext OGH 25.06.2012 9 Bkd 1/12
Auch
- 28 Ds 1/20s
Entscheidungstext OGH 23.09.2021 28 Ds 1/20s
Vgl
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109309
Zuletzt aktualisiert am
10.11.2021
Dokumentnummer
JJR_19980202_OGH0002_005BKD00007_9700000_001