Rechtssatz RS0109538
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0109538
Geschäftszahl
10ObS320/97z
Entscheidungsdatum
09.02.1998
Rechtssatz
Steht die Inkontinenzversorgung des Versicherten in keinem Zusammenhang mit einer Krankenbehandlung, ist sie nicht geeignet, das Gebrechen zu beseitigen, zu bessern oder auf sonstige Weise im Sinne einer Verhütung von Verschlimmerungen dieser Krankheit zu beeinflussen und ist die Gesundheit des Versicherten durch die - nicht gravierende - Inkontinenz auch nicht beeinträchtigt, so scheidet eine Sachleistungsgewährung aus dem Titel "Heilbehelfe" nach § 137 ASVG aus.Steht die Inkontinenzversorgung des Versicherten in keinem Zusammenhang mit einer Krankenbehandlung, ist sie nicht geeignet, das Gebrechen zu beseitigen, zu bessern oder auf sonstige Weise im Sinne einer Verhütung von Verschlimmerungen dieser Krankheit zu beeinflussen und ist die Gesundheit des Versicherten durch die - nicht gravierende - Inkontinenz auch nicht beeinträchtigt, so scheidet eine Sachleistungsgewährung aus dem Titel "Heilbehelfe" nach Paragraph 137, ASVG aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109538
Dokumentnummer
JJR_19980209_OGH0002_010OBS00320_97Z0000_003