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Rechtssatz RS0109632

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0109632

Geschäftszahl

4Ob38/98m

Entscheidungsdatum

31.03.1998

Rechtssatz

Wird bei dieser Sachlage blickfangartig mit Schleuderpreisen von 80 Prozent unter Verwendung der Begriffe "extrem günstige Preise" oder "sensationelle Preise" geworben, entsteht bereits durch diese Preisgegenüberstellung bei den angesprochenen Verkehrskreisen der unrichtige Eindruck eines besonders günstigen Verhältnisses zwischen dem Marktwert des angepriesenen Kaufobjektes und dem dafür verlangten Kaufpreis. Diese Form der Ankündigung eines besonders günstigen Angebotes ist eine zur Irreführung geeignete Angabe im Sinne des Paragraph 2, UWG.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 38/98m
    Entscheidungstext OGH 31.03.1998 4 Ob 38/98m

Schlagworte

80 %

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109632

Dokumentnummer

JJR_19980331_OGH0002_0040OB00038_98M0000_001