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Rechtssatz RS0109681

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0109681

Geschäftszahl

3Ob233/97d

Entscheidungsdatum

28.01.1998

Rechtssatz

Ist der Notar, der den Kaufvertrag über eine Liegenschaft verfaßt hat, mehrseitiger Treuhänder (der Parteien des Kaufvertrages, der Hypothekargläubigerin, die voll befriedigt werden soll und des Kreditinstitutes, das den Kaufpreis finanziert), hat er den treugebenden Verkäufer bei Abänderung des Auftrages (hier: Durchführung vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises) selbst dann über widrige Folgen (hier: ungesicherter Kaufpreisrest) aufzuklären, wenn der Treugeber anders als bei Abschluß des Vertrages und Bestellung des Notars zum Treuhänder nunmehr bereits einen Rechtsanwalt, der dem Treuhänder gegenüber nicht in Erscheinung trat, beigezogen hatte.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 233/97d
    Entscheidungstext OGH 28.01.1998 3 Ob 233/97d
    Veröff: SZ 71/12

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109681

Dokumentnummer

JJR_19980128_OGH0002_0030OB00233_97D0000_001