Rechtssatz RS0109745
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0109745
Entscheidungsdatum
24.03.1998
Rechtssatz
Die Verletzung prozessualer Vorschriften bei Erlassung eines Teilurteils durch Fällung eines reinen Feststellungsurteils über ein Zahlungsbegehren macht eine solche Entscheidung nicht zum Nichturteil. Es liegt vielmehr ein inhaltlich verfehltes Urteil vor, das als solches anfechtbar ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109745
Dokumentnummer
JJR_19980324_OGH0002_0010OB00082_98K0000_001