Rechtssatz RS0109764
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0109764
Entscheidungsdatum
27.01.2016
Rechtssatz
Der Eigentumsfreiheitsanspruch kann in Analogie zu § 372 ABGB auch auf das bessere Recht zum Besitz gestützt werden; Anspruchsvoraussetzung dafür ist neben dem gültigen Erwerbsgrund und der gemäß § 328 ABGB zu vermutenden Redlichkeit der den des Beklagten übertreffende Naturalbesitz.Der Eigentumsfreiheitsanspruch kann in Analogie zu Paragraph 372, ABGB auch auf das bessere Recht zum Besitz gestützt werden; Anspruchsvoraussetzung dafür ist neben dem gültigen Erwerbsgrund und der gemäß Paragraph 328, ABGB zu vermutenden Redlichkeit der den des Beklagten übertreffende Naturalbesitz.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 6/94
Entscheidungstext OGH 11.03.1994 1 Ob 6/94
- 7 Ob 108/15f
Entscheidungstext OGH 27.01.2016 7 Ob 108/15f
Beisatz: Vorgemerkter Hälfteeigentümer, an den die Liegenschaft übergeben wurde, gegen jenen, der sich behauptetermaßen die Stellung als Hausverwalter anmaßt. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0109764
Zuletzt aktualisiert am
26.04.2016
Dokumentnummer
JJR_19940311_OGH0002_0010OB00006_9400000_001