Rechtssatz RS0109854
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0109854
Entscheidungsdatum
30.03.2011
Rechtssatz
Der Vertragseintritt des Erwerbers (Nutzungsberechtigten) eines Unternehmers erfolgt auch dann, wenn das Veräußerungsgeschäft unwirksam oder in einer Weise mangelhaft war, die letztlich zu seiner Aufhebung führt, sofern der Betrieb nur tatsächlich übernommen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109854
Zuletzt aktualisiert am
12.05.2026
Dokumentnummer
JJR_19980331_OGH0002_0070OB00086_98T0000_001