Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0109857×

Rechtssatz RS0109857

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0109857

Geschäftszahl

7Ob86/98t

Entscheidungsdatum

31.03.1998

Rechtssatz

Sind von der Rechtsschutzversicherung mehrere selbständige Unternehmen des Versicherten und des Mitversicherten erfaßt und veräußert der Versicherte nur eines seiner Unternehmen an den Mitversicherten, tritt eine Vertragsspaltung unter Prämienanpassung soweit ein, als im (verbleibenden) Betrieb des Versicherten nach dem Übergang des veräußerten Betriebsteils an den Erwerber das vertragliche Risiko nicht mehr verwirklicht werden kann.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 86/98t
    Entscheidungstext OGH 31.03.1998 7 Ob 86/98t

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109857

Dokumentnummer

JJR_19980331_OGH0002_0070OB00086_98T0000_004