Rechtssatz RS0109857
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0109857
Entscheidungsdatum
31.03.1998
Rechtssatz
Sind von der Rechtsschutzversicherung mehrere selbständige Unternehmen des Versicherten und des Mitversicherten erfaßt und veräußert der Versicherte nur eines seiner Unternehmen an den Mitversicherten, tritt eine Vertragsspaltung unter Prämienanpassung soweit ein, als im (verbleibenden) Betrieb des Versicherten nach dem Übergang des veräußerten Betriebsteils an den Erwerber das vertragliche Risiko nicht mehr verwirklicht werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109857
Dokumentnummer
JJR_19980331_OGH0002_0070OB00086_98T0000_004