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Rechtssatz RS0109941

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0109941

Geschäftszahl

5Ob29/98w

Entscheidungsdatum

21.04.1998

Rechtssatz

Wird sowohl das obligatorische Titelgeschäft (Kauf einer Eigentumswohnung unter der aufschiebenden Bedingung der Eheschließung) als auch der sachenrechtliche Erwerb erst nach der Eheschließung wirksam, so erfolgt der Erwerb der Liegenschaftsanteile, mit denen das Wohnungseigentum verbunden ist, erst während der Ehe, weshalb die Wohnung nicht "in die Ehe eingebracht" wird.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 29/98w
    Entscheidungstext OGH 21.04.1998 5 Ob 29/98w

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109941

Dokumentnummer

JJR_19980421_OGH0002_0050OB00029_98W0000_001