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Rechtssatz RS0110026

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0110026

Geschäftszahl

1Ob253/97f

Entscheidungsdatum

28.04.1998

Rechtssatz

Mag auch der Schiedsrichtervertrag in seiner Wirksamkeit vom Bestand des Schiedsvertrags unabhängig sowie als gegenseitiger Vertrag im Sinne des Paragraph 36, IPRG zu beurteilen sein und mag auch danach bei solchen Verträgen im allgemeinen das Recht der "charakteristischen Leistung" maßgebend sein, so ist doch gemäß Paragraph eins, Absatz eins, IPRG an das Recht anzuknüpfen, zu dem die stärkste Beziehung besteht, weil nur so ein interessengerechtes Ergebnis erzielt werden kann. Bei Berufung mehrerer Schiedsrichter erscheint die Unterstellung des Schiedsrichtervertrags unter ein einheitliches Recht geboten. Das Schiedsverfahrensstatut ist daher auch für den Schiedsrichtervertrag maßgebend.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 253/97f
    Entscheidungstext OGH 28.04.1998 1 Ob 253/97f
    Veröff: SZ 71/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110026

Dokumentnummer

JJR_19980428_OGH0002_0010OB00253_97F0000_001