Rechtssatz RS0110130
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0110130
Entscheidungsdatum
15.04.1998
Rechtssatz
Wird der Zuschlag versagt, weil das Versteigerungsedikt an Stelle der (offenbar nicht prozeßfähigen) Partei einem noch nicht bestellten einstweiligen Sachwalter zugestellt wurde, ist es Sache des Erstgerichtes, andere im Exekutionsverfahren unwirksam gebliebene Zustellungen nachzuholen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110130
Dokumentnummer
JJR_19980415_OGH0002_0030OB00037_98G0000_002