Rechtssatz RS0110208
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0110208
Entscheidungsdatum
30.06.1998
Norm
EGV Maastricht Art86
KartG 1988 §34
Rechtssatz
Der geringe Marktanteil eines Leasingunternehmers auf dem Nachfragemarkt für Reparaturen wird nicht dadurch aufgewogen, daß dieser ein Unternehmen eine Konzerns ist, dessen Konzernunternehmen als Generalimporteur für Fahrzeuge der Marken VW und Audi den Neuwagenmarkt und Ersatzteilmarkt dieser Marken beherrscht. Die Marktanteile und Umsätze von Konzerngesellschaften können zwar unter bestimmten Voraussetzungen zusammen berücksichtigt werden; das setzt aber immer voraus, daß die Unternehmen auf demselben relevanten Markt tätig sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110208
Zuletzt aktualisiert am
11.08.2008
Dokumentnummer
JJR_19980630_OGH0002_0040OB00165_98P0000_004