Rechtssatz RS0110474
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0110474
Entscheidungsdatum
16.03.2017
Rechtssatz
§ 364b ABGB verbietet Baumaßnahmen im Bereich beziehungsweise unter der Erdoberfläche auf eine Weise, daß dem Nachbargrundstück dadurch die Stütze entzogen wird (nach Abtragen der Bauteile über der Erdoberfläche wird die Kellerdecke entfernt, wodurch die Fundamente und auch die des Nachbarhauses nachgeben).Paragraph 364 b, ABGB verbietet Baumaßnahmen im Bereich beziehungsweise unter der Erdoberfläche auf eine Weise, daß dem Nachbargrundstück dadurch die Stütze entzogen wird (nach Abtragen der Bauteile über der Erdoberfläche wird die Kellerdecke entfernt, wodurch die Fundamente und auch die des Nachbarhauses nachgeben).
Entscheidungstexte
- 7 Ob 103/98t
Entscheidungstext OGH 13.07.1998 7 Ob 103/98t
- 4 Ob 25/11x
Entscheidungstext OGH 10.05.2011 4 Ob 25/11x
Auch
- 4 Ob 123/16s
Entscheidungstext OGH 25.10.2016 4 Ob 123/16s
Auch
- 1 Ob 30/17v
Entscheidungstext OGH 16.03.2017 1 Ob 30/17v
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110474
Zuletzt aktualisiert am
30.05.2018
Dokumentnummer
JJR_19980713_OGH0002_0070OB00103_98T0000_001