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Rechtssatz RS0110485

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0110485

Geschäftszahl

4Ob188/98w

Entscheidungsdatum

12.08.1998

Norm

EWG-RL 93/37/EWG - Baukoordinierungsrichtlinie 393L0037 Art1 litb

Rechtssatz

Die im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichte Ausschreibung geht den Allgemeinen Angebotsbedingungen und Vertragsbedingungen der Beklagten vor. Allgemeine Vertragsbedingungen gelten nur, soweit im Einzelfall nicht davon abgegangen wird. Die Erklärung der Beklagten, den Auftrag nicht in Lose zu unterteilen, ist mit dem Vorbehalt einer Vergabe nach Teilleistungen in Punkt 2.08 ihrer Angebotsbedingungen und Vertragsbedingungen ebenso unvereinbar wie die Angabe der Zuschlagskriterien in Punkt 13 mit dem Vorbehalt der freien Auswahl unter den Angeboten in Punkt 2.08; diese Bestimmung ist demnach unanwendbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110485

Dokumentnummer

JJR_19980812_OGH0002_0040OB00188_98W0000_001