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Rechtssatz RS0110556

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0110556

Geschäftszahl

7Ob7/98z

Entscheidungsdatum

09.06.1998

Rechtssatz

Die Lenkerberechtigung ist das von der Behörde erteilte Recht, Kraftfahrzeuge einer oder mehrerer bestimmter Gruppen zu lenken. Der Führerschein ist dagegen bloß die Bestätigung über die Erteilung dieses Rechtes. Dies bedeutet, daß das Nichtmitführen oder der Verlust des Führerscheines die Lenkerberechtigung an sich nicht berührt. Dieser Grundsatz ist auch auf im Ausland erteilte Lenkerberechtigungen und damit auch auf die Vorschrift über die Zulässigkeit des Lenkens von Kraftfahrzeugen durch - im Inland wohnende - Ausländer in Österreich, anzuwenden, weil es dabei materiell nur darauf ankommt, ob die Lenkerberechtigung tatsächlich im Ausland erteilt wurde, nicht aber, ob der die Erteilung dieses Rechtes bestätigende Führerschein auch mitgeführt wird.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 7/98z
    Entscheidungstext OGH 09.06.1998 7 Ob 7/98z

Schlagworte

PKW; Personenkraftwagen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110556

Dokumentnummer

JJR_19980609_OGH0002_0070OB00007_98Z0000_001