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Rechtssatz RS0110581

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0110581

Geschäftszahl

10ObS204/98t

Entscheidungsdatum

16.07.1998

Norm

codex iuris canonicae 1983 can281 §1

Rechtssatz

Die Sustentation hat nach Can 281 Paragraph eins, CIC die seelsorgerische Tätigkeit zur Voraussetzung. Auf die Motive des Priesters für seine Tätigkeit kommt es nicht an. Auch wenn er aus Berufung in der Seelsorge tätig wird und der damit verbundene Bezug für ihn dabei in den Hintergrund tritt, ändert sich an der Beurteilung des Charakters der Vergütung nichts. Wesentlich ist, daß die priesterliche Tätigkeit und die gewährte Vergütung in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 204/98t
    Entscheidungstext OGH 16.07.1998 10 ObS 204/98t
    Veröff: SZ 71/127

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110581

Dokumentnummer

JJR_19980716_OGH0002_010OBS00204_98T0000_007