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Rechtssatz RS0110688

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0110688

Geschäftszahl

8ObA1/98z

Entscheidungsdatum

17.09.1998

Rechtssatz

Eine Dienstnehmerin, die stets seit ihrem Eintritt wie die Bundes- und Landesbediensteten eine Teuerungsabgeltung erhalten hat, darf, auch wenn Bund und Land anstelle der bisher (in der Regel) gewährten prozentuellen Gehaltserhöhung als Teuerungsabgeltung nur mehr eine Einmalzahlung gewähren, darauf vertrauen, daß ihr der Dienstgeber die Teuerung jedenfalls wie den Bundes- und Landesbediensteten abgelten werde und sie daher die diesen gewährte Einmalzahlung auch erhalten werde.

Hier: Bei einem Verein seit 1992 tätige Sozialarbeiterin, die laut Dienstvertrag nach den jeweils gültigen Bestimmungen des VBG (LVBG), zu entlohnen ist.

Entscheidungstexte

  • 8 ObA 1/98z
    Entscheidungstext OGH 17.09.1998 8 ObA 1/98z

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110688

Dokumentnummer

JJR_19980917_OGH0002_008OBA00001_98Z0000_001