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Rechtssatz RS0110985

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0110985

Geschäftszahl

2Ob267/98y

Entscheidungsdatum

29.10.1998

Rechtssatz

Eine Konsenserklärung ist das wesentliche Element der Eheschließung. Fehlt sie, liegt eine Eheschließung nicht vor; es besteht dann nicht einmal der äußere Schein einer Ehe, und der Vorgang, wo immer und in welcher Form es sich abgespielt haben mag, ist eine Nichtehe.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110985

Dokumentnummer

JJR_19981029_OGH0002_0020OB00267_98Y0000_003