Rechtssatz RS0111078
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0111078
Entscheidungsdatum
24.11.1998
Rechtssatz
Gemeinsame Inhabung einer Wohnung durch Ehegatten führt zur Solidarhaftung (SZ 51/116). Die Solidarhaftung von Ehegatten, die im gemeinsamen Haushalt leben, ist angezeigt, weil der Geschädigte, der in die Gestaltung des ehelichen Lebens und Wirtschaftens gewöhnlich keinen Einblick hat, nicht mit unnötigen Behauptungsschwierigkeiten und Beweisschwierigkeiten belastet werden soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111078
Dokumentnummer
JJR_19981124_OGH0002_0100OB00374_98T0000_001