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Rechtssatz RS0111386

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0111386

Geschäftszahl

4Ob259/98m

Entscheidungsdatum

15.12.1998

Rechtssatz

Einer erfolgreichen Anfechtung gegenüber dem Angewiesenen steht dessen Anerkenntnis des Anfechtungsanspruches gleich. Es schließt aus, daß der Angewiesene Leistungen an den Anweisungsempfänger auf seine Verbindlichkeit gegenüber der Konkursmasse anrechnen kann. Die Anweisung ist damit für die Konkursgläubiger nicht mehr nachteilig, so daß für eine Anfechtung der Anweisung gegenüber dem Anweisungsempfänger die allgemeine Anfechtungsvoraussetzung der Nachteiligkeit fehlt.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 259/98m
    Entscheidungstext OGH 15.12.1998 4 Ob 259/98m
    Veröff: SZ 71/209

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111386

Dokumentnummer

JJR_19981215_OGH0002_0040OB00259_98M0000_005