Rechtssatz RS0111472
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0111472
Entscheidungsdatum
27.01.1999
Rechtssatz
Die unentgeltliche Vermietung einer Hoffläche zum Abstellen von Fahrzeugen im Zusammenhang mit der Vermietung einer Wohnung in dem selben Haus an einen Minderjährigen, der noch über gar kein Fahrzeug verfügt, stellt eine ungewöhnliche Nebenabrede dar, an die der spätere Erwerber des Hauses nicht gebunden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111472
Dokumentnummer
JJR_19990127_OGH0002_0070OB00156_98M0000_001