Rechtssatz RS0111612
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0111612
Entscheidungsdatum
18.01.1999
Rechtssatz
Besteht für das Gericht kein Anhaltspunkt für die Annahme, dass ein die Vollmachtskündigung innerhalb der Frist zur Ausführung einer Nichtigkeitsbeschwerde anzeigender Rechtsanwalt die ihn nach § 11 Abs 2 RAO treffende Verpflichtung mißachten würde, liegt keine Veranlassung zur Belehrung des Angeklagten über die Möglichkeit vor, (fristunterbrechend) die Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers zu beantragen.Besteht für das Gericht kein Anhaltspunkt für die Annahme, dass ein die Vollmachtskündigung innerhalb der Frist zur Ausführung einer Nichtigkeitsbeschwerde anzeigender Rechtsanwalt die ihn nach Paragraph 11, Absatz 2, RAO treffende Verpflichtung mißachten würde, liegt keine Veranlassung zur Belehrung des Angeklagten über die Möglichkeit vor, (fristunterbrechend) die Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers zu beantragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111612
Dokumentnummer
JJR_19990118_OGH0002_0110OS00147_9800000_001