Rechtssatz RS0111664
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0111664
Entscheidungsdatum
23.02.1999
Norm
nö NaturschutzG §18 Abs2
Rechtssatz
Die durch die Erweiterung eines bestehenden Naturdenkmals entgangene Nutzung der Wasserkraft ist ein ersatzfähiger Vermögensnachteil des Grundstückseigentümers. Dieser ist so zu ermitteln, dass der für die entwerteten Grundstücke erzielbare Kaufpreis unter Hinzurechnung der Entschädigungssumme dem Preis vergleichbarer Grundstücke entsprechen soll, die über die gleiche Nutzungsmöglichkeit wie die von der Naturschutzmaßnahme betroffenen Grundstücke vor ihrer Entwertung verfügen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111664
Dokumentnummer
JJR_19990223_OGH0002_0010OB00321_98G0000_001