Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0111664×

Rechtssatz RS0111664

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0111664

Geschäftszahl

1Ob321/98g

Entscheidungsdatum

23.02.1999

Norm

nö NaturschutzG §18 Abs2

Rechtssatz

Die durch die Erweiterung eines bestehenden Naturdenkmals entgangene Nutzung der Wasserkraft ist ein ersatzfähiger Vermögensnachteil des Grundstückseigentümers. Dieser ist so zu ermitteln, dass der für die entwerteten Grundstücke erzielbare Kaufpreis unter Hinzurechnung der Entschädigungssumme dem Preis vergleichbarer Grundstücke entsprechen soll, die über die gleiche Nutzungsmöglichkeit wie die von der Naturschutzmaßnahme betroffenen Grundstücke vor ihrer Entwertung verfügen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111664

Dokumentnummer

JJR_19990223_OGH0002_0010OB00321_98G0000_001