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Rechtssatz RS0111665

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0111665

Geschäftszahl

1Ob345/98m

Entscheidungsdatum

23.02.1999

Norm

CMR Art25 Abs1

Rechtssatz

1. Die Wertminderung im Sinne des Artikel 25, Absatz eins, CMR ist nach herrschender Ansicht nicht einfach mit den Kosten der Reparatur des beschädigten Frachtguts gleichzusetzen, sodaß Reparaturkosten als solche nicht erstattungsfähig sind. Dieser Grundsatz gilt ganz besonders für ältere gebrauchte Sachen, deren Zeitwert von den Reparaturkosten nicht selten überschritten wird.

2. Reparaturkosten können - unter bestimmten Umständen - allenfalls ein Indiz für die Höhe der Wertminderung sein. Die Annahme einer solchen Indizwirkung setzt jedoch die Behauptung und den Beweis der dafür im Einzelfall maßgeblichen Tatsachen voraus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111665

Dokumentnummer

JJR_19990223_OGH0002_0010OB00345_98M0000_001