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Rechtssatz RS0111792

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0111792

Geschäftszahl

1Ob34/99b; 10Ob52/08g

Entscheidungsdatum

27.05.2008

Rechtssatz

Ein Wirtschaftspark im Sinne des Paragraph eins, Absatz 5, MRG setzt weder eine Mehrzahl an Grundbuchskörpern noch eine solche an Gebäuden voraus und kann daher auch in einem Gebäude auf einem Grundbuchskörper errichtet werden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 34/99b
    Entscheidungstext OGH 23.03.1999 1 Ob 34/99b
  • 10 Ob 52/08g
    Entscheidungstext OGH 27.05.2008 10 Ob 52/08g
    Vgl; Beisatz: Nach der gesetzlichen Definition in § 1 Abs 5 MRG handelt es sich dabei um eine wirtschaftliche Einheit von ausschließlich zu Geschäftszwecken genutzten Gebäuden und Liegenschaften, in (auf) denen jedoch nicht überwiegend Handelsgewerbe im Sinne der Gewerbeordnung betrieben werden. Ausgehend vom „normalen Sprachgebrauch" (9 Ob 47/04h) dient die Vermietung von Flächen an „private Mieter", die die entsprechenden Flächen als Lagerräume verwenden, nicht deren geschäftlichen Zwecken, weshalb hier eine Subsumtion der Liegenschaft unter den Begriff „Wirtschaftspark" ausscheidet. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111792

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2008

Dokumentnummer

JJR_19990323_OGH0002_0010OB00034_99B0000_001