Rechtssatz RS0111823
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0111823
Entscheidungsdatum
01.09.2011
Rechtssatz
Fällt zumindest jener Liegenschaftsteil in die Aufteilungsmasse, der der Ehewohnung dient, dann kann zur Sicherung des Aufteilungsanspruches auch die einstweilige Verfügung erlassen werden, wenn (nach Eheschließung) ein benachbartes Grundstück angekauft, darauf ein Gewerbebetrieb errichtet und dieses Grundstück mit dem ursprünglichen (der Ehewohnung dienenden) Grundstück vereinigt wird. Durch die Vereinigung beider Grundstücke scheidet der die Ehewohnung betreffende Grundstücksteil nicht aus der Aufteilungsmasse aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111823
Zuletzt aktualisiert am
10.10.2011
Dokumentnummer
JJR_19990413_OGH0002_0040OB00018_99X0000_001