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Rechtssatz RS0111851

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0111851

Geschäftszahl

4Ob47/99m

Entscheidungsdatum

23.03.1999

Rechtssatz

Daß der Beklagte an sich nicht legitimiert ist, Einwendungen zu erheben, die ihren Grund in den Rechtsverhältnissen der GmbH haben, schadet nicht, weil der Beklagte mit der Erhebung solcher Einwendungen nicht in die Rechtsverhältnisse der GmbH eingreift, sondern seine Haftung für einen gegen ihn geltend gemachten Schaden abzuwehren sucht. Soweit die Entscheidung SZ 59/116 = JBl 1986, 791 eine gegenteilige Auffassung vertritt, kann sie nicht aufrechterhalten werden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 47/99m
    Entscheidungstext OGH 23.03.1999 4 Ob 47/99m
    Veröff: SZ 72/52

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111851

Dokumentnummer

JJR_19990323_OGH0002_0040OB00047_99M0000_002