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Rechtssatz RS0111852

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0111852

Geschäftszahl

4Ob323/98y

Entscheidungsdatum

13.04.1999

Rechtssatz

Die Bereitschaft zur Einstellung von Rindern, selbst von solchen aus einer dänischen Freilandhaltung, kann nicht mit der Übernahme und Einstellung von Wildtieren oder ganz allgemein für Menschen oder Sachen gefährlichen Tieren verglichen werden, weil mit der Entladung und Verbringung von Rindern in einen fremden Stall für die damit beschäftigten Personen regelmäßig zwar gewisse Mühen und Anstrengungen verbunden sein mögen, aber für die in der näheren oder ferneren Umgebung wohnenden Menschen oder Tiere keinerlei typischen Gefahren verbunden sind, daher keine Haftung nach dem Ingerenzprinzip.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111852

Dokumentnummer

JJR_19990413_OGH0002_0040OB00323_98Y0000_001