Rechtssatz RS0111852
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0111852
Entscheidungsdatum
13.04.1999
Rechtssatz
Die Bereitschaft zur Einstellung von Rindern, selbst von solchen aus einer dänischen Freilandhaltung, kann nicht mit der Übernahme und Einstellung von Wildtieren oder ganz allgemein für Menschen oder Sachen gefährlichen Tieren verglichen werden, weil mit der Entladung und Verbringung von Rindern in einen fremden Stall für die damit beschäftigten Personen regelmäßig zwar gewisse Mühen und Anstrengungen verbunden sein mögen, aber für die in der näheren oder ferneren Umgebung wohnenden Menschen oder Tiere keinerlei typischen Gefahren verbunden sind, daher keine Haftung nach dem Ingerenzprinzip.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111852
Dokumentnummer
JJR_19990413_OGH0002_0040OB00323_98Y0000_001