Rechtssatz RS0112065
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtsgebiet
Zivilrecht, Strafrecht
Rechtssatznummer
RS0112065
Entscheidungsdatum
11.11.2014
Rechtssatz
So wie der Treuhänder einer nachträglich erteilten Weisung, die nur von einem Treuhänder ausgeht, sachlich ungerechtfertigt ist und den anderen Treugeber belastet, nicht nachkommen darf, darf er auch keine Erhöhung des Risikos (hier: durch Übernahme weiterer Treuhandschaften in Ansehung desselben Treuhandobjekts) für einen oder mehrere Treugeber herbeiführen. Die Verletzung von Informations- (Aufklärungs-)Pflichten des Treuhänders macht den Treuhänder für einen unsächlich herbeigeführten Vertrauensschaden des Treugebers ersatzpflichtig.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 333/98x
Entscheidungstext OGH 25.05.1999 1 Ob 333/98x
- 6 Ob 262/99v
Entscheidungstext OGH 25.11.1999 6 Ob 262/99v
Vgl; Beisatz: Die Treuhandverpflichtung ist jedenfalls auch und vorrangig nach dem Zweck des Treuhandgeschäfts zu beurteilen. (T1)
- 7 Ob 111/08m
Entscheidungstext OGH 11.09.2008 7 Ob 111/08m
Auch; Beisatz: Der Treuhänder hat gegebenenfalls die Treuhandschaften niederzulegen, wenn sich ein Spannungsverhältnis zwischen der Aufklärungspflicht gegenüber einem Treugeber und der Verschwiegenheitspflicht gegenüber einem anderen ergibt und diese Interessenkollision nicht behoben werden kann. (T2); Beisatz: Welche Interessen der Treuhänder gegenüber einem bestimmten Treugeber zu wahren hat, bestimmt sich in erster Linie nach Inhalt und Zweck des ihm erteilten Treuhandauftrags. (T3)
- 13 Bkd 5/08
Entscheidungstext OGH 13.10.2008 13 Bkd 5/08
Vgl; Beis wie T1
- 7 Ob 58/10w
Entscheidungstext OGH 14.07.2010 7 Ob 58/10w
Auch; Beisatz: Hier: Weisung der Käufer, die zum Unterbleiben der Lastenfreistellung des Kaufobjekts samt geforderter gerichtlicher Hinterlegung des Kaufpreises und nicht nur den Interessen der Verkäuferin (an der Tilgung der Pfandschuld) widersprochen, sondern auch zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Belastung der Bank geführt hätte. (T4)
- 6 Ob 189/10b
Entscheidungstext OGH 28.01.2011 6 Ob 189/10b
Vgl; Beis wie T1; Beis wie T3; Beisatz: Veräußert ein Treuhänder das Treugut und kreditiert der Treuhänder dem Erwerber die Bezahlung des (wenngleich angemessenen) Kaufpreises, so treffen den Treuhänder besondere Erkundigungspflichten hinsichtlich der Bonität des Erwerbers. (T5)
- 3 Ob 49/13x
Entscheidungstext OGH 15.05.2013 3 Ob 49/13x
Auch
- 22 Os 1/14h
Entscheidungstext OGH 11.11.2014 22 Os 1/14h
Vgl auch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112065
Zuletzt aktualisiert am
08.01.2015
Dokumentnummer
JJR_19990525_OGH0002_0010OB00333_98X0000_001