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Rechtssatz RS0112099

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0112099

Entscheidungsdatum

13.06.2001

Norm

EuGVÜ Art22 Abs3
LGVÜ Art22 Abs3

Rechtssatz

Der Begriff des Zusammenhangs von Klagen im Sinne des Artikel 22, Absatz 3, EuGVÜ bzw LGVÜ kann auch prozessuale Aufrechnungseinreden, die Klagegrund eines zwischen denselben Parteien im Ausland anhängigen Prozesses sind, einschließen. Ein solcher Zusammenhang kann ferner auch dann gegeben sein, wenn unterschiedliche Ansprüche aus ein und demselben Vertrag in verschiedenen Staaten eingeklagt wurden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 115/99i
    Entscheidungstext OGH 25.05.1999 1 Ob 115/99i
  • 6 Ob 295/00a
    Entscheidungstext OGH 22.02.2001 6 Ob 295/00a
    Auch; nur: Der Begriff des Zusammenhangs von Klagen im Sinne des Art 22 Abs 3 EuGVÜ bzw LGVÜ kann auch prozessuale Aufrechnungseinreden, die Klagegrund eines zwischen denselben Parteien im Ausland anhängigen Prozesses sind, einschließen. (T1)
  • 7 Ob 117/01h
    Entscheidungstext OGH 13.06.2001 7 Ob 117/01h
    Auch; nur: Ein solcher Zusammenhang kann ferner auch dann gegeben sein, wenn unterschiedliche Ansprüche aus ein und demselben Vertrag in verschiedenen Staaten eingeklagt wurden. (T2); Veröff: SZ 74/110

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112099

Dokumentnummer

JJR_19990525_OGH0002_0010OB00115_99I0000_001