Rechtssatz RS0112099
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0112099
Entscheidungsdatum
13.06.2001
Norm
EuGVÜ Art22 Abs3
LGVÜ Art22 Abs3
Rechtssatz
Der Begriff des Zusammenhangs von Klagen im Sinne des Art 22 Abs 3 EuGVÜ bzw LGVÜ kann auch prozessuale Aufrechnungseinreden, die Klagegrund eines zwischen denselben Parteien im Ausland anhängigen Prozesses sind, einschließen. Ein solcher Zusammenhang kann ferner auch dann gegeben sein, wenn unterschiedliche Ansprüche aus ein und demselben Vertrag in verschiedenen Staaten eingeklagt wurden.Der Begriff des Zusammenhangs von Klagen im Sinne des Artikel 22, Absatz 3, EuGVÜ bzw LGVÜ kann auch prozessuale Aufrechnungseinreden, die Klagegrund eines zwischen denselben Parteien im Ausland anhängigen Prozesses sind, einschließen. Ein solcher Zusammenhang kann ferner auch dann gegeben sein, wenn unterschiedliche Ansprüche aus ein und demselben Vertrag in verschiedenen Staaten eingeklagt wurden.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 115/99i
Entscheidungstext OGH 25.05.1999 1 Ob 115/99i
- 6 Ob 295/00a
Entscheidungstext OGH 22.02.2001 6 Ob 295/00a
Auch; nur: Der Begriff des Zusammenhangs von Klagen im Sinne des Art 22 Abs 3 EuGVÜ bzw LGVÜ kann auch prozessuale Aufrechnungseinreden, die Klagegrund eines zwischen denselben Parteien im Ausland anhängigen Prozesses sind, einschließen. (T1)
- 7 Ob 117/01h
Entscheidungstext OGH 13.06.2001 7 Ob 117/01h
Auch; nur: Ein solcher Zusammenhang kann ferner auch dann gegeben sein, wenn unterschiedliche Ansprüche aus ein und demselben Vertrag in verschiedenen Staaten eingeklagt wurden. (T2); Veröff: SZ 74/110
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112099
Dokumentnummer
JJR_19990525_OGH0002_0010OB00115_99I0000_001