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Rechtssatz RS0112118

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0112118

Geschäftszahl

15Os56/99

Entscheidungsdatum

20.05.1999

Rechtssatz

Die Benennung eines Dienstgebers und die Behauptung eines tatsächlich nicht gegebenen Bezuges aus einem mit diesem nicht bestehenden Dienstverhältnis können für sich allein mangels Vorliegens eines Vermögenswertes beziehungsweise Bezugsrechtes aus diesem Dienstverhältnis nicht zu einer Gefährdung von Gläubigern führen, fallbezogen kann letztere jedoch durch ein dadurch bewirktes Verdecken anderer Zugriffsmöglichkeiten eintreten.

Entscheidungstexte

  • 15 Os 56/99
    Entscheidungstext OGH 20.05.1999 15 Os 56/99

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112118

Dokumentnummer

JJR_19990520_OGH0002_0150OS00056_9900000_001