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Rechtssatz RS0112178

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0112178

Geschäftszahl

6Ob77/99p

Entscheidungsdatum

10.06.1999

Rechtssatz

Durch die Novelle erfolgte eine Erweiterung des räumlichen Schutzbereichs auf Örtlichkeiten im sozialen Naheraum. Gedacht ist hier vor allem an Örtlichkeiten, die die gefährdete Partei im Alltag immer wieder aufsucht oder aufsuchen muß, etwa an den Arbeitsplatz und -weg, die Haltestellen der regelmäßig benützten Verkehrsmittel, an Geschäfte für den Einkauf des täglichen Bedarfs oder an Betreuungseinrichtungen für die Kinder.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 77/99p
    Entscheidungstext OGH 10.06.1999 6 Ob 77/99p
    Veröff: SZ 72/101

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112178

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2009

Dokumentnummer

JJR_19990610_OGH0002_0060OB00077_99P0000_002