Rechtssatz RS0112245
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0112245
Entscheidungsdatum
24.06.1999
Rechtssatz
Wenn Übernehmer und Übergeber auf Grund eines bäuerlichen Übergabsvertrages in Hausgemeinschaft leben, haben die Übernehmer gegen den Übergeber, der ihre minderjährigen Kinder (seine eigenen Enkelkinder) sexuell mißbraucht hat, zumindest einen zeitlich befristeten Räumungsanspruch, nicht aber einen Verwirkungsanspruch oder einen Anspruch auf Auflösung des Übergabsvertrages.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112245
Dokumentnummer
JJR_19990624_OGH0002_0060OB00048_99Y0000_001