Rechtssatz RS0112246
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0112246
Entscheidungsdatum
24.06.1999
Rechtssatz
Hinsichtlich der Frage der Ausübung des Wohnrechts durch einen von zwei wohnberechtigten Übergebern des Übergabsvertrages unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung des vertraglichen und dinglichen Wohnrechts kann von einer einheitlichen Streitgenossenschaft nach § 14 ZPO keine Rede sein.Hinsichtlich der Frage der Ausübung des Wohnrechts durch einen von zwei wohnberechtigten Übergebern des Übergabsvertrages unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung des vertraglichen und dinglichen Wohnrechts kann von einer einheitlichen Streitgenossenschaft nach Paragraph 14, ZPO keine Rede sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112246
Dokumentnummer
JJR_19990624_OGH0002_0060OB00048_99Y0000_002