Rechtssatz RS0112310
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0112310
Entscheidungsdatum
12.02.2002
Rechtssatz
Die Konzernmutter ist zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen sittenwidriger "Sperrstrategie" gemäß § 1 UWG aktiv legitimiert, ist sie doch vom Wettbewerbsverstoß betroffen, weil es in ihrem Interesse liegt, daß ihre Marktstrategie in allen Ländern der Welt angewendet werden kann.Die Konzernmutter ist zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen sittenwidriger "Sperrstrategie" gemäß Paragraph eins, UWG aktiv legitimiert, ist sie doch vom Wettbewerbsverstoß betroffen, weil es in ihrem Interesse liegt, daß ihre Marktstrategie in allen Ländern der Welt angewendet werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112310
Dokumentnummer
JJR_19990713_OGH0002_0040OB00310_98M0000_005