Rechtssatz RS0112493
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0112493
Entscheidungsdatum
01.09.1999
Rechtssatz
Die DO.C legt wie die DO.A als Kollektivvertrag und Einstufungsnorm die ausschließlichen, keine Analogieschlüsse erlaubenden Voraussetzungen für die Einstufung in eine bestimmte Entlohnungsstufe fest. Die entsprechende Einreihung ist davon abhängig, daß der in § 35 DO.C angeführte Aufgabenbereich dauernd Arbeitsinhalt der betreffenden Tätigkeit ist. "Dauernd" bedeutet ein beharrendes Gleichbleiben eines Arbeitsinhaltes im Zeitablauf, also eine fortwährende Tätigkeit.Die DO.C legt wie die DO.A als Kollektivvertrag und Einstufungsnorm die ausschließlichen, keine Analogieschlüsse erlaubenden Voraussetzungen für die Einstufung in eine bestimmte Entlohnungsstufe fest. Die entsprechende Einreihung ist davon abhängig, daß der in Paragraph 35, DO.C angeführte Aufgabenbereich dauernd Arbeitsinhalt der betreffenden Tätigkeit ist. "Dauernd" bedeutet ein beharrendes Gleichbleiben eines Arbeitsinhaltes im Zeitablauf, also eine fortwährende Tätigkeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112493
Dokumentnummer
JJR_19990901_OGH0002_009OBA00196_99K0000_001