Rechtssatz RS0112544
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0112544
Entscheidungsdatum
29.09.1999
Rechtssatz
Ob im Einzelfall vereinbarte Nebenleistungen zur Miete wie Catering, Mailing oder Auflegen von Broschüren den Charakter des Bestandvertrages soweit beeinflussen, dass nicht mehr der Mietvertrag selbst, sondern die genannten Dienstleistungen im Vordergrund stehen, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, dem keine über diesen hinausgehende Bedeutung zukommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112544
Dokumentnummer
JJR_19990929_OGH0002_0060OB00207_99F0000_003