Rechtssatz RS0112584
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0112584
Geschäftszahl
10ObS132/99f
Entscheidungsdatum
05.10.1999
Rechtssatz
Ob ein durch einen Karenzurlaub unterbrochenes Versicherungsverhältnis durch die Teilnahme an einem Fortbildungskurs während des Karenzurlaubes auflebt, ist eine Frage des Beginnes beziehungsweise Endes der Pflichtversicherung im Sinne des § 74 Abs 1 ASGG.Ob ein durch einen Karenzurlaub unterbrochenes Versicherungsverhältnis durch die Teilnahme an einem Fortbildungskurs während des Karenzurlaubes auflebt, ist eine Frage des Beginnes beziehungsweise Endes der Pflichtversicherung im Sinne des Paragraph 74, Absatz eins, ASGG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112584
Dokumentnummer
JJR_19991005_OGH0002_010OBS00132_99F0000_001