Rechtssatz RS0112605
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0112605
Entscheidungsdatum
20.03.2003
Rechtssatz
Ein Aussonderungsanspruch oder Absonderungsanspruch des Garanten im Konkurs seines Auftraggebers im Falle eines in der Masse noch abgesondert vorhandenen Rückflusses des vom Begünstigten zu Unrecht abgerufenen Garantiebetrags läßt sich auf dem Boden der Wertverfolgungslehre nicht zureichend begründen. Es besteht auch gar kein Bedürfnis, ein solches Wertverfolgungsrecht des Garanten anzuerkennen, kann sich doch dieser gegen das Insolvenzrisiko seines Auftraggebers schuldrechtlich ohnehin absichern.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 208/99s
Entscheidungstext OGH 27.08.1999 1 Ob 208/99s
Veröff: SZ 72/131
- 8 Ob 200/02y
Entscheidungstext OGH 20.03.2003 8 Ob 200/02y
Vgl auch; Beisatz: Diese Grundsätze lassen sich auch auf Fälle des (hier: nicht gerechtfetgten) Abrufes einer Bankgarantie nach Konkurseröffnung übertragen. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112605
Dokumentnummer
JJR_19990827_OGH0002_0010OB00208_99S0000_001