Rechtssatz RS0112622
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0112622
Entscheidungsdatum
20.12.2011
Rechtssatz
Die durch den sexuellen Mißbrauch verursachten ideellen Schäden längere depressive Reaktion und psychosexuelle Entwicklungsstörung können entweder unmittelbar auf der Schädigungshandlung beruhen, wie etwa Angst oder Demütigung während des geschlechtlichen Mißbrauches, oder wie im vorliegenden Fall auf der geistigen Verarbeitung der Verletzungssituation. Seelische Beeinträchtigungen können also auch erst durch das Bekanntwerden der Tat oder im Zuge ihrer polizeilichen, straf- oder zivilrechtlichen Ahndung entstehen.
Entscheidungstexte
- 9 Ob 78/99g
Entscheidungstext OGH 03.11.1999 9 Ob 78/99g
Veröff: SZ 72/165
- 4 Ob 200/11g
Entscheidungstext OGH 20.12.2011 4 Ob 200/11g
Vgl auch; Beisatz: Hier: Adäquanzzusammenhang bejaht, auch wenn die psychische Beeinträchtigung der Unmündigen überwiegend auf die strafrechtliche Untersuchung nach dem Eingriff in die Intimsphäre zurückzuführen war. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112622
Zuletzt aktualisiert am
31.01.2012
Dokumentnummer
JJR_19991103_OGH0002_0090OB00078_99G0000_001