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Rechtssatz RS0112622

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0112622

Geschäftszahl

9Ob78/99g; 4Ob200/11g

Entscheidungsdatum

20.12.2011

Rechtssatz

Die durch den sexuellen Mißbrauch verursachten ideellen Schäden längere depressive Reaktion und psychosexuelle Entwicklungsstörung können entweder unmittelbar auf der Schädigungshandlung beruhen, wie etwa Angst oder Demütigung während des geschlechtlichen Mißbrauches, oder wie im vorliegenden Fall auf der geistigen Verarbeitung der Verletzungssituation. Seelische Beeinträchtigungen können also auch erst durch das Bekanntwerden der Tat oder im Zuge ihrer polizeilichen, straf- oder zivilrechtlichen Ahndung entstehen.

Entscheidungstexte

  • 9 Ob 78/99g
    Entscheidungstext OGH 03.11.1999 9 Ob 78/99g
    Veröff: SZ 72/165
  • 4 Ob 200/11g
    Entscheidungstext OGH 20.12.2011 4 Ob 200/11g
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Adäquanzzusammenhang bejaht, auch wenn die psychische Beeinträchtigung der Unmündigen überwiegend auf die strafrechtliche Untersuchung nach dem Eingriff in die Intimsphäre zurückzuführen war. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112622

Im RIS seit

03.12.1999

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2012

Dokumentnummer

JJR_19991103_OGH0002_0090OB00078_99G0000_001