Rechtssatz RS0112636
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0112636
Entscheidungsdatum
27.10.1999
Rechtssatz
Ein Verfahren nach § 394 EO ist eine Rechtsstreitigkeit im Sinne des § 7 Abs 1 KO, sodaß bei Eröffnung des Konkurses über das Vermögen einer an diesem Verfahren beteiligten Person das Verfahren unterbrochen wird.Ein Verfahren nach Paragraph 394, EO ist eine Rechtsstreitigkeit im Sinne des Paragraph 7, Absatz eins, KO, sodaß bei Eröffnung des Konkurses über das Vermögen einer an diesem Verfahren beteiligten Person das Verfahren unterbrochen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112636
Dokumentnummer
JJR_19991027_OGH0002_0010OB00276_99S0000_001