Rechtssatz RS0112643
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0112643
Entscheidungsdatum
27.10.1999
Rechtssatz
Die Einräumung von Zwangsrechten gegen Dritte nach den §§ 60 ff WRG setzt ein öffentliches Interesse an der Verwirklichung des beantragten Wasserbauvorhabens voraus.Die Einräumung von Zwangsrechten gegen Dritte nach den Paragraphen 60, ff WRG setzt ein öffentliches Interesse an der Verwirklichung des beantragten Wasserbauvorhabens voraus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112643
Dokumentnummer
JJR_19991027_OGH0002_0010OB00250_99T0000_001