Rechtssatz RS0112649
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0112649
Entscheidungsdatum
22.10.1999
Rechtssatz
Die Verarbeitungsregeln werden nicht nur durch Vertrag, sondern auch durch ein besonderes Rechtsverhältnis aufgrund Gesetzes - hier § 483 ABGB - ganz oder teilweise verdrängt.Die Verarbeitungsregeln werden nicht nur durch Vertrag, sondern auch durch ein besonderes Rechtsverhältnis aufgrund Gesetzes - hier Paragraph 483, ABGB - ganz oder teilweise verdrängt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112649
Dokumentnummer
JJR_19991022_OGH0002_0010OB00049_99H0000_001